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Wichtige Entscheidungen?
Nicht ohne uns!
Wichtige politische
Fragen soll das Volk entscheiden. Die
Übertragung von Hoheitsrechten sowie Änderungen an der
Verfassung dürfen grundsätzlich nur nach - zumindest
passiver - Zustimmung der Bevölkerung erfolgen. Vorbildlich
ist hier die Bayerische
Verfassung: Sie gewährt ihren Bürgern weitreichende Mitspracherechte
z. B. bei der Auflösung des Landtags; jede Verfassungsänderung
bedarf dort einer Zustimmung von 2/3 der
Bürgerschaft.
Abstimmungen
müssen grundsätzlich zu allen Themen zulässig sein, über die auch gewählte
Politiker entscheiden dürfen. Dies fordern wir ausdrücklich
auch für Steuer- und Finanzfragen - es darf keine Politikverbote
für die Bürgerinnen und
Bürger geben! Bei Änderungen des
Grundgesetzes oder der Übertragung von Hoheitsrechten (z. B.
Euro-Einführung) muss es bei Bedarf zumindest eine
Abstimmungsrecht der Bevölkerung geben.
Abstimmungen
müssen aber auf wichtige Themen beschränkt bleiben, deshalb halten wir es für unverzichtbar,
entsprechende Hürden einzubauen. Ob die Grenze hier bei
100.000 oder 1 Mio. Unterschriften gezogen wird und wie
andere Details geregelt werden, bleibt im politischen Raum zu
klären. Wir empfehlen ein klares und praxisgerechtes Konzept
als Diskussionsgrundlage.
Mindestbeteiligungen
(Quoren) lehnen wir
generell ab! Wir wollen keine „Schlafmützen“-Demokratie
fördern, sondern Bürger wieder stärker für Politik
aktivieren. Wahlen und Abstimmungen bilden eine Einheit; unterschiedliche
Verfahren lehnen
wir hier strikt ab!
Wahltermine auf Bundes-,
Landes- und kommunaler Ebene sollten auf jährlich ein bis zwei
Termine zusammengelegt werden; dann können bei Bedarf auch
Volksentscheide an diesen Terminen abgehalten werden. Der finanzielle und
organisatorische Aufwand wird so auf ein Mindestmaß begrenzt
und entspricht der geforderten sparsamen Haushaltsführung.
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